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Schritt für Schritt zur Förderung

Schnell und einfach in drei Schritten zur Förderung Ihrer Vorhaben:

 

 

 

Auswahlrunden

Die Interessenbekundungen, die laufend bei der Regiestelle eingereicht werden können, werden in der Regel im 3-Monats-Rhythmus von der Steuerungsgruppe votiert. Aus der Vorlage einer Interessenbekundung kann kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung abgeleitet werden.

 

Abgabeschluss für die schriftlichen Anträge zur Votierungsrunde 12 - der letzten Votierungsrunde - ist der 31.03.2012.

 

Die schriftlichen Anträge sind einzureichen bei der

 

Regiestelle Weiterbildung

Wichmannstraße 6

10787 Berlin

 

Für Anträge auf eine Zuwendung bis zur Höhe von 100.000 Euro gilt das verkürzte Antragsverfahren.

 

Für die Einhaltung der Fristen ist der Posteingangsstempel maßgeblich. Die Frist gilt nicht als Ausschlussfrist; verspätet eingehende oder unvollständige Interessenbekundungen können aber möglicherweise in der laufenden Votierungsrunde nicht mehr berücksichtigt werden.

 

In der Regel zwei Monate nach Abgabeschluss erhalten die Antragsteller vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein persönliches Schreiben mit den von der Steuerungsgruppe ausgesprochenen Empfehlungen und einer detaillierten Erläuterung zum weiteren Vorgehen.